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Das neue Werk von Aurolia

Aurolia News

Genehmigungsverfahren läuft

Aurolia plant am neuen Standort im ITT Thüringer Tor die Errichtung von genehmigungspflichtigen Anlagen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Dies erfordert eine umfangreiche Reihe von Gutachten, darunter Brandschutzgutachten, Lärmgutachten, Störfallgutachten, Kaminhöhengutachten sowie eine Immissionsprognose. Diese Maßnahmen, obwohl mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden, sind von großer Bedeutung für den Schutz unserer Umwelt, unserer Mitarbeiter und unserer Region.

Die komplexe Genehmigungsstruktur involviert das Landratsamt, Fachbehörden, externe Gutachter und beteiligte Dritte, um sicherzustellen, dass Aurolia die neue Fabrik gemäß den neuesten technischen Standards errichtet und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Eine Baugenehmigung ist ein integraler Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, und die Umsetzung darf erst nach Erhalt eines behördlichen Bescheids (gemäß §8a BImSchG) beginnen. Ein förmliches Genehmigungsverfahren dauert in der Regel bis zu 9 Monate.

Das übergeordnete Ziel dieses Prozesses ist es, schädliche Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Immissionswerte und Emissionshöchstmengen trägt dazu bei, die Schadstoffbelastung weiter zu reduzieren, und es ist von großer Bedeutung, die Bevölkerung umfassend über die Luftqualität zu informieren.

Immissionsschutzgesetz

Quelle: BMUV, https://www.bmuv.de/gesetz/39-verordnung-zur-durchfuehrung-des-bundes-immissionsschutzgesetzes